Hinweis
Sie können nur LKW registrieren, die:
zwischen 01.04.2004 und 2016 erworben wurden (über Kauf, Leasing oder Mietkauf)
bei Kauf und Leasing eine Erstzulassung auf Ihr Unternehmen hatten (also “neu” waren) und bei Mietkauf auf den Vermieter erfolgte und der Kilometerstand bei Mietbeginn weniger als 700 km betrug
schwer oder mittelschwer (ab 6t) waren
Unbeachtlich ist, ob Sie die Lkw später – also nach eigener Nutzung – weiterveräußert haben.